Transaktion

Volkswirtschaftlich meint der Begriff Transaktion jede Übertragung von Verfügungsrechten gegen Forderungen oder gegen andere Güter, so dass jeder Kauf und jede Schenkung eine solche darstellt. In volkswirtschaftlichen Sinn sind auch Zahlungen an (Steuern) und durch den Staat (Schenkungen) Transaktionen. Kennzeichnend für Transaktionen in der Wirtschaft ist das Zusammenwirken zweier Wirtschaftssubjekte. Transaktionen ohne Gegenleistung werden volkswirtschaftlich auch als Übertragungen oder Schenkungen bezeichnet. In der Umgangssprache wird der Begriff der Transaktion häufig verkürzt für Finanztransaktionen verwendet. Dabei gilt auch eine Überweisung derselben Person von einem eigenen Konto auf ein anderes Eigenkonto als Transaktion.

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