Der Begriff der Transaktionsmeldung bezieht sich auf Transaktionen an Wertpapierbörsen und meint, dass die Finanzdienstleister sämtliche von ihnen getätigte Geschäfte an die BaFin melden. Diese prüft die Transaktionsmeldungen im Hinblick auf mögliche Unregelmäßigkeiten, in erster Linie ermöglichen sie die zuverlässige Aufdeckung verbotener Insidergeschäfte. Die rechtliche Grundlage für die Abgabe von Transaktionsmeldungen ist im Wertpapierhandelsgesetz niedergelegt. Die von den Finanzdienstleistern abzugebenden Transaktionsmeldungen beziehen sich auf Wertpapier-Transaktionen privater Anleger ebenso wie auf die entsprechenden Transaktionen von Firmen und institutionellen Anlegern. Die mit Abstand meisten Transaktionsmeldungen erfordern kein Eingreifen seitens der BaFin; diese wird nur tätig, wenn Auffälligkeiten festgestellt werden.