Transaktionssteuer

Eine Transaktionssteuer kann in drei Varianten erhoben werden. Als Börsenumsatzsteuer bezieht sich die Transaktionssteuer auf von Inländern durchgeführte Wertpapiergeschäfte. Die Ausgestaltung als Finanztransaktionssteuer umfasst hingegen alle Finanztransaktionen, welche an einer Börse oder außerbörslich durchgeführt werden. Die Tobin-Steuer wurde 1972 als Transaktionssteuer vorgeschlagen und sollte sich auf internationale Devisengeschäfte beziehen. Die EU plant die Einführung einer europaweiten Transaktionssteuer bis spätestens 2020. Als Sinn für die Einführung einer Transaktionssteuer wird auch angegeben, dass diese die Attraktivität kurzfristiger Finanzspekulationen verringert, so dass deren Umfang nach der Einführung der Finanztransaktionssteuer abnimmt. Einige Staaten haben die Transaktionssteuer bereits eingeführt, in Frankreich beschränkt sich die Steuerpflicht dabei auf den Erwerb von Papieren großer Aktiengesellschaften.

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