Transaktionsüberwachung

Banken sind zur Transaktionsüberwachung verpflichtet, um Geldwäsche durch den Kunden auszuschließen. Als Mittel der Transaktionsüberwachung dient die Beobachtung des Verhaltens des Kunden und die vorläufige Kontosperrung bei Auffälligkeiten. Dank der Transaktionsüberwachung ist es nicht möglich, durch ziellose Überweisungen an zufällig erzeugte Kontonummern tatsächlich existente Bankverbindungen zu ermitteln, da die damit verbundenen massenhaften Rückbuchungen auffallen. Zusätzlich führen Kreditkartenunternehmen eine Transaktionsüberwachung durch, um ihre Kunden vor einem Missbrauch ihrer Kreditkarte zu schützen. In diesem Fall besteht jedoch die Gefahr, dem Kreditkartenkunden ungewollt Schwierigkeiten durch eine ungerechtfertigte Sperrung zu bereiten, da niemand seinen Kreditkartenanbieter informiert, wenn er entgegen seiner Gewohnheiten verreist und dabei die Kreditkarte mehrfach einsetzt.

^