Transferausgaben

Im volkswirtschaftlichen Sinn sind Transferleistungen Ausgaben der öffentlichen Hand, für welche keine direkten Gegenleistungen gegeben werden. Die meisten Autoren rechnen das Arbeitslosengeld und Renten ebenfalls zu den Transferausgaben, obgleich ihnen vorher geleistete Beitragszahlungen entsprechen. Weitere typische Transferausgaben sind Subventionen, die Grundsicherung (Hartz IV) und die Sparzulage. Die Leistung von Transferausgaben beruht je nach Art der Leistung auf der Pflicht der Gemeinschaft zur Sicherung eines lebenswerten Lebens für jedes Mitglied oder auf dem Willen, bestimmte Verhaltensweisen zu fördern. Eine abweichende Bedeutung hat der Begriff Transferausgaben im Sport, dort meint er die Ausgaben eines Vereines für die Stärkung seiner Mannschaft und umfasst Ablösesummen, Handgelder und eventuell gezahlte Provisionen, soweit diese direkt mit einem Vereinswechsel in Verbindung stehen.

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