Transfergeld

Im Sport bezeichnet das Transfergeld sowohl die für die Neuverpflichtung von Spielern und insbesondere zum Bezahlen eventueller Ablösesummen bei vorzeitiger Auflösung des bisherigen Vertrages gezahlte Summe als auch den für Neuverpflichtungen zur Verfügung stehenden Betrag. In der Sozialwirtschaft meint das Transfergeld eine gezahlte Unterstützung durch staatliche oder vergleichbare Stellen, ohne dass der Auszahlung eine aktuelle oder frühere Eigenleistung gegenübersteht. Abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch ist das Arbeitslosengeld I ebenso wie die Altersrente kein Transfergeld, da die Empfänger die Leistungen durch zuvor bezahlte Versicherungsbeiträge finanzieren. Das Arbeitslosengeld II gehört hingegen zu den häufigsten Transfergeldern.

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