Eine Transfergesellschaft ermöglicht den Beschäftigten eines insolventen oder aus einem anderen Grund aufgegebenen Betriebs die Vorbereitung auf einen neuen Job. Die Transfergesellschaft oder umgangssprachlich auch Auffanggesellschaft übernimmt die Beschäftigten maximal für ein Jahr, wobei das Hauptziel das Ausscheiden aus dieser Gesellschaft und die Aufnahme einer neuen regulären Arbeitsstelle ist. Vertragsrechtlich erfolgt der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zwischen dem bisherigen Arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern sowie ein zusätzlicher Vertragsabschluss über einen befristeten Beschäftigungsvertrag mit der Transfergesellschaft. Die Agentur für Arbeit unterstützt die Beschäftigung in der Transfergesellschaft, indem sie das spezielle Transferkurzarbeitergeld auszahlt, dessen Höhe in etwa dem Arbeitslosengeld I entspricht. Sollte der Mitarbeiter im Anschluss an die Beschäftigung in einer Transfergesellschaft keine neue Stelle finden, besteht der vollständige Anspruch auf das ALG I.