Der Transfermarkt bezeichnet vornehmlich im Profisport die Möglichkeiten, Spieler zu verpflichten. Als auf dem Transfermarkt befindlich gelten nicht nur Sportler, denen der bisherige Arbeitgeber einen Vereinswechsel vor dem Ablauf des aktuellen Spielervertrages angeboten hat, sondern auch Spieler nach ihrem Vertragsablauf. Die Verpflichtung von Spielern ist nach dem Auslaufen eines Vertrages ohne Zahlung einer Ablösesumme an den alten Verein möglich, eine Ausnahme bildet bei jungen Sportlern die an den Erstverein zu zahlende Ausbildungsvergütung. Der Transfermarkt veränderte sich 1995 durch das Bosman-Urteil. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Ablösesummen an den alten Verein auch bei einem Vertragswechsel nach dem Vertragsablauf zu zahlen. Das Urteil bezog sich zwar konkret auf den Wechsel zu einem Verein in einem anderen EU-Land, wurde aber sofort auch für inländische Vereinswechsel umgesetzt.