Transferleistung

Transferleistungen sind staatliche Zahlungen oder Sachleistungen, für welche keine direkte Gegenleistung erbracht werden muss. Nach dieser Definition sind Altersrenten und das Arbeitslosengeld I keine Transferleistungen, da sie durch vorab gezahlte Versicherungsbeiträge finanziert werden, dennoch rechnen viele Autoren sie dazu. Die meisten echten (also nicht durch eine Versicherung finanzierten) Transferleistungen sind an die Bedürftigkeit des Empfängers gebunden, wichtige Ausnahmen sind die Eigenheimzulage, das Elterngeld, das Kindergeld und Subventionen für Unternehmen. Ebenfalls zu den Transferleistungen zählen ermäßigte Eintrittsentgelte für Studenten und andere Personenkreise mit geringem Einkommen, auch wenn diese von privaten Unternehmen gewährt werden.

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