Treuepflicht

Die Treuepflicht ist die Pflicht zu einem Verhalten, welches Mitgesellschaftern, Arbeitgebern oder dem Dienstherren keinen Schaden zufügt. Mit Berufung auf die Treuepflicht maßregeln Arbeitgeber mitunter auch ein negatives Verhalten in der Freizeit; das ist aber nur zulässig, wenn dieses Verhalten wie bei unter öffentlicher Beobachtung stehenden Fußballspielern tatsächlich auf den Arbeitgeber zurückwirkt. Auf Grund der Bestimmungen des Beamtenrechtes gelten für Beamte besonders strenge Anforderungen an die Treuepflicht des Beschäftigten. Die Treuepflicht besteht immer im Innenverhältnis zwischen den Vertragspartnern und nicht im Verhältnis gegenüber Kunden oder Klienten. Eine Treuepflicht besteht nach überwiegendem Rechtsverständnis auch, wenn sie nicht extra in Verträgen aufgeführt wird.

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