Treugeber

Der Treugeber ist diejenige Person, welche einem Treuhänder materielle Güter oder immaterielle Güter wie Rechte überträgt. Das entsprechende Gut wird als in der Fachsprache als Treugut und in der Umgangssprache oft als Treuegut bezeichnet. Der Treugeber kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Eine besondere Form einer Gesellschaft ist die Treugeber-Gesellschaft, bei welcher der Treugeber nicht selbst als Vollgesellschafter des Unternehmens auftritt. Das gesamte Vertragswerk zwischen dem Treugeber und dem Treuhänder wird als Treuhandschaft bezeichnet. Die Begriffe Treugeber und Treuhänder weisen darauf hin, dass der Treugeber darauf vertraut, dass seine Leistung in seinem Sinn verwendet wird.

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