Treuhandvertrag

Der Treuhandvertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Treugeber und dem Treuhänder. Grundinhalt jeden Treuhandvertrages ist, dass der Treuhänder das Vermögen des Treugebers lediglich verwaltet und nicht für eigene Zwecke verwendet. Des Weiteren enthält der Treuhandvertrag zwingend die Bestimmung, dass der Treuhänder das anvertraute Gut rechtswirksam von seinem eigenen Vermögen trennt. Diese Regelung ist für den Fall einer möglichen Insolvenz des Treuhänders wichtig, da sie vermeidet, dass anvertrautes Fremdvermögen in die Insolvenzmasse fällt. Üblicherweise enthält der Treuhandvertrag eine Klausel bezüglich der Vergütung. Als Treugeber kann bei einem Treuhandvertrag jede natürliche oder juristische Person auftreten, der Treuhänder muss zumindest über Sachkunde verfügen.

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