Treuhandverhältnis

Das Treuhandverhältnis bezeichnet das Rechtsverhältnis zwischen dem Treugeber und dem Treuhänder. Die gesetzliche Definition für das Treuhandverhältnis lautet, dass dem Treuhänder die volle Rechtsmacht übertragen wurde. Diese Übertragung muss im Außenverhältnis nicht zwingend sichtbar werden, so dass der Treuhänder einem Dritten gegenüber als Eigentümer des anvertrauten Gutes auftreten darf. Die Übertragung im Treuhandverhältnis verpflichtet ihn jedoch, bei der Verwendung des übertragenen Gutes dem Willen des Eigentümers und den Vereinbarungen des Treuhandvertrages zu folgen. Im völkerrechtlichen Sinn bezeichnete das Treuhandverhältnis den Status von elf Treuhandgebieten, welche 1946 seitens der UNO an verschiedene Staaten zur treuhänderischen Entwicklung wurde, das letzte der Gebiete wurde 1994 unabhängig.

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