Übergabeprotokoll

Ein Übergabeprotokoll oder Abnahmeprotokoll wird mit der Beendigung eines Mietverhältnisses aufgesetzt. Grundsätzlich soll ein Mietobjekt in einem vertragsgemäßen Zustand an den Nachmieter übergeben werden. Hierzu ist es erforderlich, dass sowohl der Mieter als auch der Vermieter das Protokoll unterzeichnen. So soll eventuellen Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden. Sowohl der Mieter als auch der Vermieter erhalten eine Ausfertigung vom Übergabeprotokoll. Hierin werden nicht nur mögliche Mängel genau festgehalten, sondern auch eine Angabe dazu, wie viele Schlüssel übergeben wurden, eine Information zu den Zählerständen von Gas, Wasser und Strom und auch eine Angabe zur entrichteten Kaution. Grundsätzlich gilt, dass ein Vermieter nur Schäden geltend machen und eine Reparatur fordern kann, wenn diese im Protokoll auch aufgeführt sind und nicht bereits beim Einzug vorhanden waren.

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