Übergangsbeihilfe

Die Übergangsbeihilfe wird als einmalige Leistung nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr an Zeitsoldaten sowie an den freiwilligen Wehrdienst geleistet habende Personen ausgezahlt. Bei einer Wiedereinsetzung der ausgesetzten Wehrpflicht erhalten auch Wehrpflichtige am Ende ihrer Dienstzeit die Übergangsbeihilfe. Die Höhe der Übergangsbeihilfe richtet sich nach der Dauer des Wehrdienstes sowie nach dem zuletzt erzielten Sold und damit indirekt nach dem Dienstgrad. Ziel der Übergangsbeihilfe ist die Erleichterung der Wiedereingliederung in das Berufsleben außerhalb der Armee. Zeitsoldaten erhalten neben der einmaligen Übergangsbeihilfe während der ersten Monate nach ihrem Ausscheiden weitere als Übergangsgebührnisse bezeichnete Leistungen. Voraussetzung für den Erhalt der Übergangsbeihilfe ist, dass der Soldat den Dienst nach Ende der vereinbarten Dienstzeit beendet oder dienstunfähig wird.

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