Übergangsgeld

In der deutschen Beamtenversorgung bezeichnet das Übergangsgeld eine Zahlung an Beamte auf Zeit, welche diese nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst erhalten. Weitere Auszahlungen von Übergangsgeld erfolgen während einer medizinischen Rehabilitation sowie für Behinderte, damit diese am Arbeitsleben teilnehmen können. Voraussetzung ist in diesem Fall die Teilnahme an einer geeigneten Arbeitsförderungsmaßnahme. Die Höhe des durch eine Sozialversicherung berechneten und ausgezahlten Übergangsgeldes wird bei Anspruchsberechtigten ohne Kinder verringert. Die Regeln für das Übergangsgeld in Deutschland finden sich im Sozialgesetzbuch IX. In Österreich ist das Übergangsgeld sowohl eine Zahlung an ältere Arbeitslose als auch eine Unterstützung während einer medizinischen Rehabilitation.

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