Übergangsleistungen

In der Berufskrankheiten-Verordnung sind Übergangsleistungen als Geldzahlungen der Träger von Rehabilitationsmaßnahmen vorgesehen, die der Empfänger als Ausgleich für die Aufgabe einer seine Gesundheit gefährdenden beruflichen Tätigkeit erhält. Die Übergangsleistungen können als einmalige Zahlung oder als vorübergehende Zusatzrente über einen Zeitraum von überwiegend zwölf Monaten ausgezahlt werden und ermöglichen die berufliche Neuorientierung. In der Unfallversicherung gewährleisten Übergangsleistungen die Anschaffung von Hilfsmaterialien zwischen dem Zeitpunkt des Unfalls und der abschließenden Feststellung der Invalidität. Ob der Anspruch auf eine Übergangsleistung in der privaten Unfallversicherung besteht, richtet sich nach dem konkreten Versicherungsvertrag, einige Versicherer erheben für die entsprechende Vereinbarung einen Prämienzuschlag.

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