Übernachtungskosten

Übernachtungskosten können als Reisekosten steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt beispielsweise dann, wenn bei einem beruflichen Auswärtstermin vor Ort oder in der näheren Umgebung übernachtet wird. Hierzu ist allerdings ein Nachweis vorzulegen. Hierzu müssen die Übernachtungskosten in gesamter Höhe durch eine korrekte Hotelrechnung nachgewiesen werden. Steuerlich absetzbar sind grundsätzlich nur die Kosten für die Übernachtung. Kosten wie beispielsweise für ein Frühstück sind im Verpflegungspauschbetrag enthalten. Ist dieses jedoch bei einer Hotelrechnung automatisch mit aufgeführt, muss der Rechnungsbetrag um eine bestimmte Pauschale gekürzt werden. Bei einer Auswärtstätigkeit, die über drei Monate hinaus andauert, wird nach diesem Zeitraum von einer doppelten Haushaltsführung ausgegangen.

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