Übernahmeangebot

Ein Übernahmeangebot unterbreitet ein Unternehmen, wenn dieses die Kontrolle über eine Aktiengesellschaft erwerben will. Wenn der Übernehmer mindestens fünfundneunzig Prozent der Anteile am übernommenen Unternehmen erreicht, kann er die verbliebenen Kleinaktionäre zwangsweise abfinden; in den meisten Fällen erzielt das übernehmende Unternehmen einen zwischen dreißig und achtzig Prozent gelegenen Anteil an der übernommenen Aktiengesellschaft. Für ein Übernahmeangebot schreibt der Gesetzgeber verbindlich ein am aktuellen Aktienkurs orientiertes Mindestgebot vor, welches in der Regel überschritten wird, um Aktionäre der zu übernehmenden Gesellschaft tatsächlich zum Verkauf ihrer Aktien zu bewegen. Die Annahmefrist für das Übernahmeangebot kann zwischen vier und zehn Wochen frei gewählt werden.

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