Eine Überversicherung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer ein höheres als das vorhandene Risiko abgesichert hat. Bei Versicherungsarten mit pauschalen Leistungen ist eine Überversicherung grundsätzlich nicht möglich, da diese nicht den korrekten Schaden, sondern den vereinbarten Betrag bezahlen. Außer durch eine zu hoch gewählte Versicherungssumme kommt eine Überversicherung zustande, wenn ein Versicherungspaket auch den bereits bestehenden Versicherungsschutz enthält. Das kommt häufig bei Reiseversicherungen vor, da die meisten Kunden ohnehin eine private Haftpflichtversicherung besitzen und den Haftpflichtschutz dieser Versicherung nicht benötigen. Beim Krankentagegeld ist im Gegensatz zum Krankenhaustagegeld eine Überversicherung möglich, da ersteres dem Ausgleich des Verdienstausfalls dient und diesen nicht übersteigen darf, während das nur bei einem Klinikaufenthalt gezahlte Tagesgeld als pauschale Aufwandsentschädigung für die damit verbundenen Mehrkosten einschließlich der Reisekosten der Besucher dient.