Überstundenbezüge

Überstunden sind die Arbeitsstunden, die, vom Arbeitgeber angeordnet, die ansonsten regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit übersteigen und für die bis zum Ende der darauffolgenden Woche kein Ausgleich erfolgt durch eine verkürzte Arbeitszeit. Das Ausgleichen von Arbeitsstunden kann durch eine Arbeitsbefreiung oder die Bezahlung von Überstundenbezügen erfolgen. Häufig sind bei leitenden Angestellten mögliche Überstunden bereits im Gehalt berücksichtigt. In einigen Tarifverträgen ist ein Überstundenzuschlag aufgeführt. Zum Nachweis von geleisteten Überstunden wird in vielen Unternehmen ein Arbeitszeitkonto genutzt. Gerechtfertigt sind Überstunden dann, wenn Gefahren für den Betrieb abgewendet oder betriebliche Interessen gewahrt werden müssen. Liegt keiner dieser Gründe vor, ist ein Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, über die für seine Beschäftigung individuell vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu arbeiten.

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