Der Überweisungsbeleg bezeichnet einerseits den zum Einreichen einer Überweisung genutzten Vordruck und andererseits den Nachweis über die tatsächliche Bezahlung. Die bloße Durchschrift des Überweisungsvordruckes gilt nicht als Zahlungsbeleg, auch wenn die Bank ihn abgestempelt hat. Der Stempel bestätigt lediglich das Einreichen des Überweisungsvordrucks, während die Prüfung der Kontodeckung erst während der Verarbeitung erfolgt. Als zuverlässiger Überweisungsbeleg dient hingegen der Kontoauszug, einige Geldinstitute bieten gegen ein geringes Entgelt die zusätzliche Ausstellung einer Überweisungsbestätigung an. Bei Sondertarifen für das Online-Banking wird die ausnahmsweise Verwendung herkömmlicher Überweisungsbelege zumeist mit einem hohen Zusatzentgelt belegt, da deren Verarbeitung deutlich mehr Kosten als der beleglose Überweisungsverkehr verursacht.