Überweisungsnachweis

Mithilfe eines Überweisungsnachweises belegt der Kontoinhaber, dass er einen zu zahlenden Betrag tatsächlich überwiesen hat. Der abgestempelte Überweisungsträger eignet sich nicht als Überweisungsnachweis, da der Eingangsstempel lediglich das Einreichen des Vordruckes, nicht aber die tatsächliche Durchführung des erteilten Auftrages bestätigt. Zudem stempeln die meisten Geldinstitute die Durchschrift des Überweisungsträgers ab, ohne zuvor den Kontostand geprüft zu haben. Als Überweisungsnachweis geeignet sind Kontoauszüge und gesonderte Bestätigungen der Bank, dass sie einen Überweisungsauftrag durchgeführt hat. Im Online-Banking bestätigen einige Banken bereits die Entgegennahme, andere hingegen erst die Annahme eines erteilten Überweisungsauftrages. Dabei gilt eine bestätigte Annahme üblicherweise als Überweisungsnachweis, da deren Bestätigung erst nach einer Kontrolle des Kontostandes erfolgt und die Überweisung somit mit Sicherheit durchgeführt wird.

^