Überweisungsrückruf

Ein Überweisungsrückruf meint, dass ein bereits beim Geldinstitut eingereichter Überweisungsauftrag durch den Kontoinhaber storniert wird. Der Überweisungsrückruf ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Bank die beauftragte Überweisung noch nicht durchgeführt hat. In der Praxis kann ein Überweisungsrückruf somit in der Regel nur erfolgen, wenn der Kontoinhaber eine Terminüberweisung vorgenommen oder den Überweisungsauftrag außerhalb der Bankarbeitszeiten eingereicht hat, sofern der Überweisungsprozess nicht vollständig automatisiert abläuft. Kontoinhaber empfinden die von ihnen selbst im Online-Banking vorzunehmende Löschung von terminierten Überweisungsaufträgen als Stornierung und nicht als Rückruf. Bei schriftlich eingereichten Überweisungsträgern ist ein telefonischer oder im Online-Banking vorgenommener Überweisungsrückruf grundsätzlich möglich, wenn dieser vor der Auftragsausführung beim Geldinstitut eingeht.

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