Umgehungsgeschäft

Ein Umgehungsgeschäft dient dazu, mit dem eigentlich geplanten Geschäft verbundene Rechtsfolgen zu vermeiden. Ein Umgehungsgeschäft führt bei seiner Aufdeckung zwar zu rechtlichen Konsequenzen für die beteiligten Geschäftspartner, diese sind aber an die vertraglichen Inhalte gebunden, wenn das Geschäft nicht sittenwidrig war. Umgehungsgeschäfte können auch von Verbrauchern durchgeführt werden; das gilt vor allem, wenn sie Minderjährigen nicht zugängliche Produkte kaufen und an diese weitergeben. In der Wirtschaft kommen Umgehungsgeschäfte häufig beim Waffenhandel und bei einem bestehenden Embargo vor. Der Verkäufer liefert an einen Empfänger in einem nicht von Einschränkungen betroffenen Land, welcher die Ware an den eigentlichen Kunden weiterreicht. Formal liegt keine Gesetzesübertretung vor, sofern der Staat des zweiten Landes nicht ebenfalls ein Embargo verhängt hat.

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