Umsatzkostenverfahren

Mit dem Umsatzkostenverfahren kann das Betriebsergebnis ermittelt werden. Die Berechnung erfolgt anhand einer Gegenüberstellung. Nettoerlöse werden den Selbstkosten gegenübergestellt. Hierzu wird eine bestimmte Gleichung verwendet, um auf diese Weise den Erfolg eines Betriebes ermitteln zu können. Das Umsatzkostenverfahren wird meistens in Tabellenform vorgenommen. Neben dem Umsatz- gibt es auch das Gesamtkostenverfahren. Unter anderem erfolgt hier die Gegenüberstellung des kompletten Abschreibungsaufwands für einen bestimmten Zeitraum und des in diesem Zeitraum erzielten Umsatzes. Genau aufzuführen sind die erzielten Umsatzerlöse oder auch, in welcher Höhe sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen verändert hat. Sowohl das Gesamtkosten- als auch das Umsatzkostenverfahren sind nach dem Handelsgesetzbuch für die Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich.

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