Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung bezeichnet die jährlich abzugebende Erklärung über die eingenommene und an das Finanzamt abzuführende Mehrwertsteuer sowie die davon abzuziehende bezahlte Vorsteuer. Anhand der Umsatzsteuer-Jahreserklärung erfolgt die endgültige Festlegung der Umsatzsteuerschuld für das vergangene Jahr beziehungsweise die Rückerstattung, falls ausnahmsweise der Betrag der anzurechnenden Vorsteuer als die Summe der abzuführenden Mehrwertsteuer ausfällt. Zusätzlich zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung geben Unternehmen monatlich oder vierteljährlich - die Entscheidung trifft das Finanzamt - eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab. Das Einreichen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung soll ebenso wie die Vorlage der Voranmeldungen elektronisch erfolgen. Üblicherweise erfolgt die Soll-Versteuerung nach den berechneten Umsätzen, auf Antrag ist in vielen Fällen die Ist-Besteuerung nach tatsächlichem Zahlungseingang möglich.

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