Umsatzsteuer-Rückerstattung

Die Umsatzsteuer-Rückerstattung meint in erster Linie eine Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer, wenn Waren ins Ausland geliefert werden. Privatpersonen können die Umsatzsteuer-Rückerstattung nur in Anspruch nehmen, wenn ihr Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union gilt, zudem setzt diese einen Mindestbetrag der erstattungsfähigen Steuer voraus. Eine weitere Form der Umsatzsteuer-Rückerstattung erfolgt, wenn ursprünglich ein zu hoher Steuersatz bei der Mehrwertsteuer berechnet wurde. Eine umfassende Umsatzsteuer-Rückerstattung ergab sich durch eine nachträglich für ungültig erklärte Verordnung, wonach bei Arbeiten an Wasseranschlüssen der volle und nicht der ermäßigte Umsatzsteuersatz zu veranschlagen war. Faktisch handelt es sich beim Vorsteuerabzug ebenfalls um eine Rückerstattung (beziehungsweise Verrechnung) der gezahlten Umsatzsteuer.

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