Umsatzsteuerbefreiung

Das deutsche Umsatzsteuerrecht sieht für verschiedene Sachverhalte eine Umsatzsteuerbefreiung vor. Am bekanntesten ist die Umsatzsteuerbefreiung für Mietzahlungen im privaten Wohnungsmarkt sowie für Arzthonorare und die meisten Bankdienstleistungen sowie einzelne Dienstleistungen von Postunternehmen. Des Weiteren sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von der Umsatzsteuer befreit. Die Umsatzsteuerbefreiung bewirkt, dass für die entsprechenden Objekte kein Vorsteuerabzug möglich ist. Aus diesem Grund kann in Einzelfällen wie bei der Vermietung an zum Vorsteuerabzug berechtigte Gewerbetreibende auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet werden, was bei gewerblichen Mietobjekten üblich ist. Eine weitere Umsatzsteuerbefreiung stellt die Kleinunternehmerregelung dar. Die Ausweisung der Mehrwertsteuer wird vom Finanzamt als Ausüben der Option auf den Verzicht der Umsatzsteuerbefreiung interpretiert.

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