Umsatzsteuererklärung

Die Umsatzsteuererklärung ist jährlich abzugeben, wobei die bereits im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen gezahlten oder erstatteten Beträge angerechnet werden. Umgangssprachlich bezeichnen auch Unternehmer die Umsatzsteuer-Voranmeldung ebenfalls als Umsatzsteuererklärung. Eine solche ist je nach Höhe des Umsatzes und der Entscheidung des Finanzamtes monatlich oder vierteljährlich abzugeben, wobei eine Dauerfristverlängerung um einen Monat auf Antrag ohne besondere Begründung grundsätzlich genehmigt wird. Falls der Umsatz unterhalb der Umsatzsteuerpflicht liegt und der Unternehmer nicht für die Umsatzsteuer optiert hat, muss er keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Die Abgabe der Umsatzsteuererklärung soll ebenso wie das Einreichen einer Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch erfolgen, nur in Ausnahmefällen ist die Papierform weiterhin erlaubt.

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