Die frühere deutsche Umsatzsteuernummer ist heute durch die europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer abgelöst worden, bei welcher die beiden ersten Stellen auf das Land hinweisen. Die europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird umgangssprachlich weiterhin als Umsatzsteuernummer bezeichnet und in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt; in Österreich erfolgt eine automatische Zuweisung, sobald das Finanzamt die Umsatzsteuerpflicht feststellt. Die Angabe der Umsatzsteuernummer ermöglicht dem Rechnungsempfänger die Prüfung der Umsatzsteuerpflicht und dient somit als Grundlage für den Vorsteuerabzug. Des Weiteren ist die Angabe der Umsatzsteuernummer für die von der Umsatzsteuer befreite Lieferung an Geschäftspartner in anderen EU-Ländern erforderlich. Die üblichen Abkürzungen für die Umsatzsteuernummer sind UID und UStIdNr.