Umsatztantieme

Umsatztantiemen werden sowohl an leitende Angestellte als auch an Künstler gezahlt. Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine zusätzliche Leistung neben dem festen Entgelt und dem vom Gewinn abhängigen Erfolgshonorar, für deren Festlegung der Umsatz maßgeblich ist. Da sich Umsätze auch durch übertrieben preiswerte Angebote und somit durch einen (teilweisen) Gewinnverzicht steigern lassen, ist die Vereinbarung einer Umsatztantieme für leitende Angestellte möglicherweise mit einem falschen Anreiz verbunden. Auch die von Verlagen oder Plattenfirmen ausgezahlten Tantiemen an Künstler und Autoren sind zumeist Umsatztantiemen, während die GEMA und die VG Wort ihre Tantiemenzahlungen grundsätzlich nach Fallzahlen und nicht nach der Höhe der Umsätze berechnen.

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