Umschuldungsvereinbarung

Fachsprachlich bezieht sich die Umschuldungsvereinbarung auf eine vertragliche Vereinbarung zwischen gewerblichen Kreditnehmern und ihren Geldinstituten auf eine Veränderung der bisherigen Kreditvereinbarungen. Das Ziel einer entsprechenden Umschuldungsvereinbarung kann sowohl in der schnelleren Ablösung des Darlehens als auch in der Verringerung der Kreditraten und somit in einer Verlängerung der Laufzeit bestehen. In einigen Ländern wie Italien ist die Umschuldungsvereinbarungen ein Bestandteil der Abwendung eines Insolvenzverfahrens und somit mit einem Teilverzicht der Gläubiger verbunden. Weltweit von Bedeutung ist eine geplante Umschuldungsvereinbarung mit Schwellenländern, welche ebenfalls den Verzicht auf einen Großteil der Forderungen der Industrienationen umfasst. Umgangssprachlich wird der Kreditvertrag über einen Umschuldungskredit ebenfalls als Umschuldungsvereinbarung bezeichnet.

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