Umschulungsgeld

Als Umschulungsgeld werden im weiteren Sinn die gesamten von einem Leistungsträger zu zahlenden Kosten einer Umschulung und im engeren Sinn die an den umzuschulenden Arbeitslosen oder Arbeitnehmer zu zahlenden Unterhaltsleistungen bezeichnet. Die praktische Abwicklung einer Umschulung erfolgt in Deutschland über Bildungsgutscheine. Zum Erhalt von Umschulungsgeldern berechtigt sind nicht nur Arbeitslosen ohne realistische Vermittlungsaussichten im bisherigen Beruf, sondern auch kranke und verletzte Arbeitnehmer, wenn die Fortführung der bisherigen Tätigkeit nicht mehr möglich ist. Die Kosten des Umschulungsgeldes trägt je nach konkreter Situation die Arbeitsagentur, die Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung. Falls der Umschulungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung während der Umschulung zahlt, wird diese auf das Umschulungsgeld als Unterhaltsleistung angerechnet.

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