Umschulungsbeihilfe

Die Umschulungsbeihilfe ist eine staatliche Leistung zur Deckung der Umschulungskosten. Sie wird in den einzelnen deutschsprachigen Staaten sowohl an Teilnehmer einer Umschulung als auch an die diese durchführenden Betriebe gewährt. Voraussetzung für eine Umschulungsbeihilfe an Arbeitnehmer ist, dass die Maßnahme ihre künftige Arbeitslosigkeit verhindert oder dass sie eine Frühpensionierung infolge einer Erkrankung oder Verletzung überflüssig macht. In der Schweiz ist zusätzlich festgelegt, dass die an den Arbeitgeber zu zahlenden Umschulungsbeihilfe gleichzeitig nur für einen Mitarbeiter je Betrieb vergeben werden darf. Eine Umschulungsbeihilfe durch die deutsche Arbeitsagentur ist vor dem Beginn der Maßnahme zu beantragen, die Zustimmung zu ihrer Vergabe erfolgt bei ausreichenden Erfolgsaussichten.

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