Umschuldungsvertrag

Ein Umschuldungsvertrag dient der vorzeitigen Ablösung von Hypothekenkrediten beziehungsweise der Kreditverlängerung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist sowie der Veränderung der Rückzahlungsvereinbarung betrieblicher Kredite. Auch private Kreditnehmer können einen Umschuldungsvertrag mit ihrem bisherigen Kreditgeber schließen, wenn sie die Monatsraten verringern und somit eine längere Vertragslaufzeit vereinbaren beziehungsweise einen Kredit teilweise oder vollständig vorzeitig tilgen wollen. Bei nicht ordnungsgemäß erfolgenden Tilgungszahlungen kann die Bank ihrerseits den Kreditnehmer zum Abschluss eines Umschuldungsvertrages auffordern. Dieser bietet ihr gegenüber der Kreditkündigung Vorteile, da der Zinssatz für gekündigte Kredite vom Gesetzgeber gedeckelt wurde. Zugleich führt der Umschuldungsvertrag im Gegensatz zur Kreditkündigung durch die Bank für den Kreditnehmer nicht zu einem Schufa-Negativeintrag.

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