Umzugskostenpauschale

Die Umzugskostenpauschale ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist und der Steuerzahler die anfallenden Kosten nicht einzeln belegt. Die Höhe der Umzugskostenpauschale unterscheidet sich zwischen ledigen und verheirateten Steuerzahlern, für im Haushalt lebende Kinder erfolgt eine Erhöhung der Pauschale. Die Umzugskostenpauschale lässt sich auch in Anspruch nehmen, wenn der Umzug als außergewöhnliche Belastung gilt. In einer weiteren Bedeutung bezeichnen einige Umzugsunternehmen ihre Abrechnungsmethode als Umzugskostenpauschale. Die entsprechenden Firmen berechnen bei einem Umzug nicht den exakten Arbeitsaufwand, sondern legen zumeist nach der zu bewältigenden Strecke und der Wohnungsgröße am neuen Wohnort eine Pauschale für die Berechnung der Umzugskosten fest.

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