Unkostenbeitrag

Der Begriff Unkostenbeitrag ist umgangssprachlich, da wirtschaftswissenschaftlich lediglich Kosten und keine Unkosten existieren. In der Betriebswissenschaft meint der Unkostenbeitrag den Beitrag, welchen einzelne Einnahmen zur Deckung der Selbstkosten beitragen. Am häufigsten erfolgt die Verwendung des Begriffes Unkostenbeitrag bei der Erhebung von Entgelten, wenn der Zahlungsempfänger auf die nur teilweise erfolgende Kostendeckung hinweisen will. So verwenden Vereine und Gastwirte bei Skat-Turnieren oder ähnlichen Veranstaltungen für das zu zahlenden Startgeld gerne den Begriff des Unkostenbeitrages. Ebenfalls als Unkostenbeitrag gilt der Eigenanteil an den Reisekosten vereinsinterner Unternehmungen, richtiger wäre die Bezeichnung als Kostenbeitrag.

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