Der Begriff Unkostenbeteiligung ist umgangssprachlich, korrekt wäre die Bezeichnung als Kostenbeteiligung, da in der Wirtschaftswissenschaft keine Unkosten, sondern lediglich Kosten betrachtet werden. Eine Unkostenbeteiligung kann für die Benutzung eines Firmenwagens zu Privatzwecken vereinbart werden. Häufig verlangen Verlage eine Unkostenbeteiligung von neuen Autoren, die offizielle Bezeichnung lautet in diesem Fall Druckkostenzuschuss. Der Begriff Unkostenbeteiligung suggeriert, dass der Anbieter den größten Teil der entstehenden Kosten selbst trägt und nur eine geringe Beteiligung vom Leistungsempfänger einfordert. Eine der ältesten Formen der Unkostenbeteiligung stellt die Zahlung eines Baukostenzuschusses durch den Bauherrn für die Errichtung eines Stromzählers beziehungsweise den Einbau des Zählerschrankes dar.