Unterbezahlung

Im rechtlichen Sinn liegt eine Unterbezahlung vor, wenn der Arbeitgeber einen Lohn unterhalb einer verbindlichen Lohnuntergrenze bezahlt. Als solche gelten unter anderem der allgemeine und ein branchenbezogener Mindestlohn sowie in der Regel die Lohnfestlegungen in anzuwendenden Tarifverträgen. Im sozialen Sinn besteht eine Unterbezahlung auch, wenn das Arbeitsentgelt nicht den tatsächlichen Leistungen des Mitarbeiters entspricht. Eine Unterbezahlung im sozialen Sinn kann auch gegenüber Honorarkräften erfolgen. Die Unterbezahlung führt im Betrieb nur scheinbar zu Einsparungen, da sie die Arbeitsmotivation der betroffenen Mitarbeiter reduziert und somit die Produktivität verringert. Eine Unterbezahlung kann auch indirekt durch die Nichtbezahlung von Überstunden entstehen.

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