Unterdeckung

Eine Unterdeckung kann sich auf die Kosten und auf die Liquidität beziehen. Des Weiteren wird der Begriff der Unterdeckung zum Teil als Synonym für eine Unterfinanzierung verwendet. In der betrieblichen Kostenrechnung liegt eine Unterdeckung vor, wenn die geplanten Normalkosten geringer als die tatsächlich festgestellten Istkosten sind. Eine mit dieser Definition verwandte Begriffsbedeutung verwendet den Begriff der Unterdeckung, wenn der Verkaufspreis geringer als die Herstellungskosten ist und somit ein Verlust anfällt. Im Bereich der Liquidität liegt eine Unterdeckung vor, wenn die vorhandenen kurzfristig verfügbaren geringen Mittel geringer als der zu erwartende Liquiditätsbedarf ausfallen. Eine Unterdeckung im Sinne einer Unterfinanzierung besteht, wenn der Finanzbedarf einer geplanten Maßnahme durch die bereits vereinbarten Kredite einschließlich des vorhandenen Eigenkapitals nicht vollständig gedeckt wird.

^