Unterhaltshöhe

Die Unterhaltshöhe bezeichnet den Betrag des zu leistenden Unterhalts. Bei Unterhaltszahlungen an Kinder wird üblicherweise die Düsseldorfer Tabelle angewendet. Deren Nutzung beruht nicht auf einer verbindlichen gesetzlichen Festlegung, sondern auf richterlicher Übung. In allen Fällen stellen der Bedarf des Empfängers und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen zwei wesentliche Bausteine zur Ermittlung der Unterhaltshöhe dar. Bei Zahlungen an den ehemaligen Ehepartner bestimmt sich die Unterhaltshöhe zudem nach der Dauer der Ehe und danach, ob Kinder zu versorgen sind. Die Unterhaltshöhe im Scheidungsverfahren kann durch den Richter ebenso wie durch einen außergerichtlichen Vergleich festgelegt werden. Wenn Brautleute vor ihrer Heirat einen Ehevertrag abschließen, gehört die Vereinbarung der Unterhaltshöhe zu dessen üblichen Bestandteilen.

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