Unterhaltsmehrbedarf

Mit dem Unterhaltsmehrbedarf ist der erhöhte Bedarf oder auch Sonderbedarf an Unterhaltsleistungen gemeint. Beim Kindesunterhalt spiegelt beispielsweise die Düsseldorfer Tabelle jeweils den allgemeinen Lebensbedarf wieder. Darüber hinaus kann unter bestimmten Umständen und Erbringung diverser Voraussetzungen durchaus ein Unterhaltsmehrbedarf geltend gemacht werden. Dazu können unter anderem Kostenaufwendungen für Krankenversicherung oder Pflegeversicherung, Kindergarten, Kinderhort oder Kinderbetreuung. Auch Schulgelder für Privatschulen oder oder Aufwendungen für Nachhilfeunterricht können einen Unterhaltsmehrbedarf begründen. Unterhaltsberechtigte sind jedoch stets angehalten einen Unterhaltsmehrbedarf nicht ausufern zu lassen und Mehrbedarfskosten stets sachgerecht auch nachzuweisen. Von daher unterliegen Ansprüche auf Unterhaltsmehrbedarf auch keinerlei Pauschalierungen und bedürfen stets einer plausiblen Einzelfallbeurteilung.

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