Unterhaltsminderung

Unterhaltsminderungen oder auch Unterhaltsherabsetzungen sind auf Antrag und bei Erfüllung gesonderter Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Eine Unterhaltsminderung bedarf in aller Regel des Nachweises einer wesentlichen Einkommensveränderung und kann in Form einer Abänderungsklage gemäß §323 ZPO erwirkt werden. Um eine Unterhaltsminderung frist- und formgerecht durchzusetzen empfiehlt es sich jedoch, sich anwaltlichen Beistand zu holen. Als grobe Richtlinie und Vorabinformation kann auch die Düsseldorfer Tabelle herangezogen werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei stets der ausgewiesene Bedarfskontrollbetrag. Ein möglichst lückenloser und nachvollziehbarer Nachweis über veränderte Einkommensverhältnisse ist von daher Grundvoraussetzung für eine Unterhaltsminderung und erhöht zudem die Aussichten auf Erfolg einer Unterhaltsabänderungsklage ungemein.

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