Bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft handelt es sich um eine besondere Form einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften. So ist unter anderem vorgeschrieben, dass eine solche Beteiligungsgesellschaft nur in Form einer Aktiengesellschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Kommanditgesellschaft möglich ist. Außerdem müssen der Sitz des Unternehmens und die Geschäftsführung im Inland ansässig sein und es ist ein Grundkapital notwendig von mindestens € 1 Million. Dieses Kapital ist in vollem Umfang zu erbringen. Zusätzlich muss eine solche Gesellschaft durch die zuständige Behörde anerkannt werden. Unternehmensbeteiligungsgesellschaften dienen dazu, mittelständische Unternehmen mit Risikokapital zu versorgen. Dabei gibt es zwei Formen einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die offene und die integrierte.