Der Lohn des Inhabers eines Unternehmens wird nicht wie bei den Mitarbeitern berechnet und ist nicht auf der regulären Lohnliste zu finden. Der Leistungsanteil muss extra berechnet werden. Je nach dem in der jeweiligen Branche gängigen durchschnittlichen Gehalt wird der Unternehmerlohn kalkulatorisch festgelegt. Unterschieden wird bei den Unternehmerlöhnen zwischen denen für Gesellschafter von Personengesellschaften und solchen für Gesellschafter und Geschäftsführer. Bei der letzteren Gruppe zählen die Lohnkosten zu den Betriebsausgaben, bei den Gesellschaftern von Personengesellschaften nicht. Bei einer Existenzgründung muss im Vorfeld beachtet werden, dass der Unternehmerlohn neben den sonstigen anfallenden Kosten extra berücksichtigt werden muss. So müssen die privaten Lebenshaltungskosten abgedeckt werden können.