Ein Unterrichtsgeld ist vor allem an Privatschulen und Musikschulen zu entrichten. Verantwortlich für Privatschulen sind nichtstaatliche, freie Schulträger, in Europa unterliegen diese jedoch der staatlichen Aufsicht. Finanziert werden die privaten Schulen bis zu 90 Prozent vom Staat. Die Zahlungsweisen des Unterrichtsgelds sind von Institut zu Institut unterschiedlich. Häufig handelt es sich um einen jährlichen Beitrag, der mit einer monatlichen Ratenzahlung beglichen wird. Oft ist diese Rate auch während den Ferien zu entrichten. Häufig fällt zusammen mit dem Unterrichtsgeld auch eine Anmeldegebühr an. In Bezug auf Universitäten wird der Begriff Studiengebühr genutzt. Neben den allgemeinen Studiengebühren sind zusätzlich Semestergebühren zu entrichten.