Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse gehört zu den gesetzlich geförderten Varianten einer betrieblichen Altersvorsorge. Die Finanzierung erfolgt über vom Arbeitgeber geleistete Zuwendungen oder in Form der Entgeltumwandlung. Formal besteht gegenüber der jeweiligen Unterstützungskasse kein Rechtsanspruch auf die vereinbarten Leistungen, auf Grund des Einstehens durch den Arbeitgeber ist diese Klausel für den Arbeitnehmer und späteren Rentner jedoch belanglos. Eine Unterstützungskasse kann durch Reservepolster finanziert werden oder rückgedeckt betrieben sein. Unterstützungskassen unterliegen im Gegensatz zu Versicherungen nicht der Finanzaufsicht. Die späteren Auszahlungen der Unterstützungskasse unterliegen der Steuerpflicht. Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist die Übertragung der Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber nur im Ausnahmefall möglich, bereits erworbene Ansprüche bleiben erhalten.

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