Urlaubsgeld

Urlaubsgeld ist ein gemäß des Tarifvertrages oder eines Einzelarbeitsvertrages zusätzlich zum eigentlichen Gehalt oder Lohn während des Urlaubs zu zahlender Zuschlag. Entgegen der früher oft üblichen Zahlung des Urlaubsgeldes im Monat vor dem Urlaubsantritt zahlen die meisten Arbeitgeber das Urlaubsgeld heute pauschal im Juni aus. Die Unterscheidung zwischen dem Urlaubsgeld und dem Urlaubslohn, bei welchem es sich um die Weiterzahlung des regelmäßigen Lohnes oder des vereinbarten Gehaltes handelt, wird im gewöhnlichen Sprachgebrauch nicht immer konsequent vorgenommen. Im Gegensatz zum Urlaubslohn besteht auf Urlaubsgeld kein gesetzlicher Anspruch. In Tarifverträgen und Arbeitsverträgen kann die Höhe des Urlaubsgeldes sowohl als pauschaler Betrag oder als prozentualer Aufschlag auf das regelmäßige Entgelt vereinbart werden.

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