Das Urheberrecht sichert den Schutz geistigen Eigentums und gilt grundsätzlich in allen Fällen, in welchen geistige Schöpfungen entstehen. Als geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechtes gelten auch Übersetzungen sprachlicher sowie Interpretationen musikalischer Werke. Das Urheberrecht ist vererbbar. Das deutsche Urheberrecht belässt das Urheberrecht auch bei Auftragsarbeiten beim Schöpfer des geistigen Eigentums, in mehreren anderen Ländern bestehen für diesen Fall andere Regelungen. Das Urheberrecht kennt wichtige Ausnahmen wie das grundsätzliche Recht auf Zitate. Der Rechteinhaber kann nicht auf sein Urheberrecht verzichten, er kann jedoch die unentgeltliche Nutzung seines geistigen Eigentums mit oder ohne Bedingungen erlauben. Verstöße gegen das Urheberrecht werden von den Tätern oft als politisch motiviert ausgegeben; sie verkennen dabei, dass geistige Tätigkeiten als Arbeit eine Vergütung verdienen.